Zurück zur Startseite
Die Gemeinde anrufen
Zu Gem2Go der Gemeinde
Startseite > Bürgerservice > Abfuhrtermine
Straße/HausnummerAlte LandesstraßeAm BachAm BachangerlAm KunstrasenAngerbergAufhausenAustraßeBachwegBahnhofsiedlungBamBerglandsiedlungDorfstraßeDürnbergEbenfeldEberlwegErlenwegFeuerwehrstraßeFlorianistraßeFriedensbachFriedrichstraßeFuchshausstraßeFürthFürther SonnbergwegGernblickwegGewerbegebietGewerbezentrumGrabenbäckwegGrabenwegHacklwegHauserbergHeckengasseHochfeldHohe Arche-StraßeHummersdorfHummersdorferstraßeImbachhornwegKaprunerstraßeKehlbachgasseKirchenstraßeKranzingerbergKrinnerstraßeLeitenwegLoanergasseMaidlwegMatzenstraßeMitterwirtsfeldMooslehenwegMühlauwegMutterbichlNußbaumwegOberbichlstraßeOberkammererPalfenwegPammerwegRohrerbergRohrerbergsiedlungRosswegSalzachstraßeSchaumbergwegSchiliftstraßeSchmiedstraßeSchulstraßeSchwimmbadstraßeSonnrainSportplatzstraßeTalblickTalbodenTauernwegWaidachWaidachwegWalchenWeberfeldWengerbergWiesenwegWilhelm-Klepsch-StraßeWindbachgasseWurzerwegHausnummer1457131617181920555992105129132139215216288353
Entscheidet das Bezirksgericht in erster Instanz, ist gegen das Urteil wegen "Nichtigkeit", "des Ausspruchs über die Schuld und die Strafe" eine Berufung an das übergeordnete Landesgericht möglich. Dieses entscheidet durch einen Dreirichter-Senat. Im Strafverfahren ist der Instanzenzug zweistufig. Landesgericht (entscheidet als Dreirichter-Senat) ↑ Bezirksgericht Entscheidet das Landesgericht in erster Instanz durch eine Einzelrichterin/einen Einzelrichter, also bei allen mit höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechen und Vergehen, (z.B. falsche Beweisaussage vor Gericht), so gehen Berufungen wegen "Nichtigkeit", "Schuld und Strafe" an das übergeordnete Oberlandesgericht. Oberlandesgericht ↑ Landesgericht (entscheidet als Einzelrichterin/Einzelrichter) Ist das Landesgericht als Schöffengericht oder als Geschworenengericht in erster Instanz zuständig, so muss mit einer Nichtigkeitsbeschwerde der Oberste Gerichtshof angerufen werden. Oberster Gerichtshof ↑ Landesgericht (entscheidet als Schöffen- oder Geschworenengericht) Ist das Landesgericht als Schöffengericht oder als Geschworenengericht in erster Instanz zuständig und wird nur eine Berufung gegen den Strafausspruch erhoben, so entscheidet das übergeordnete Oberlandesgericht. Oberlandesgericht ↑ Landesgericht (entscheidet als Schöffen- oder Geschworenengericht)
§§ 29 bis 34 Strafprozessordnung (StPO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz