Zurück zur Startseite
Die Gemeinde anrufen
Zu Gem2Go der Gemeinde
Startseite > Bürgerservice > Abfuhrtermine
Straße/HausnummerAlte LandesstraßeAm BachAm BachangerlAm KunstrasenAngerbergAufhausenAustraßeBachwegBahnhofsiedlungBamBerglandsiedlungDorfstraßeDürnbergEbenfeldEberlwegErlenwegFeuerwehrstraßeFlorianistraßeFriedensbachFriedrichstraßeFuchshausstraßeFürthFürther SonnbergwegGernblickwegGewerbegebietGewerbezentrumGrabenbäckwegGrabenwegHacklwegHauserbergHeckengasseHochfeldHohe Arche-StraßeHummersdorfHummersdorferstraßeImbachhornwegKaprunerstraßeKehlbachgasseKirchenstraßeKranzingerbergKrinnerstraßeLeitenwegLoanergasseMaidlwegMatzenstraßeMitterwirtsfeldMooslehenwegMühlauwegMutterbichlNußbaumwegOberbichlstraßeOberkammererPalfenwegPammerwegRohrerbergRohrerbergsiedlungRosswegSalzachstraßeSchaumbergwegSchiliftstraßeSchmiedstraßeSchulstraßeSchwimmbadstraßeSonnrainSportplatzstraßeTalblickTalbodenTauernwegWaidachWaidachwegWalchenWeberfeldWengerbergWiesenwegWilhelm-Klepsch-StraßeWindbachgasseWurzerwegHausnummer1457131617181920555992105129132139215216288353
Das Hauptbuch ist zur Aufnahme der Grundbuchseintragungen bestimmt. Es ist zunächst in Katastralgemeinden (KG) gegliedert. Für jeden Grundbuchskörper (das ist die Liegenschaft, auf die sich Eintragungen beziehen) besteht eine so genannte Einlage, die je Katastralgemeinde mit der sogenannten Einlagezahl (EZ) eindeutig bezeichnet ist.
Jede Einlage besteht aus drei Teilen ("Blättern"):
Belastungen gehen bei Kauf oder Verkauf grundsätzlich nicht unter, belasten daher die neue Eigentümerin/den neuen Eigentümer. Lässt die Verkäuferin/der Verkäufer diese Belastungen beim Verkauf löschen, spricht man von Lastenfreistellung.
Die Eintragungen im Grundbuch über ein Pfandrecht sagen nichts über die aktuelle Höhe der noch aushaftenden Verbindlichkeiten aus. Die Schuld kann schon teilweise oder ganz getilgt sein.
Erfragen Sie unbedingt den aktuellen Stand!
Allgemeines Grundbuchsgesetz (GBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz