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In Österreich gelten Suchtgifte und psychotrope Stoffe als Suchtmittel und der Umgang mit diesen (Erwerb, Besitz, Erzeugung, Beförderung, Ein- und Ausfuhr, Anbieten, Überlassung und Verschaffung sowie der Anbau diverser Pflanzen) ist eingeschränkt. Die Einschränkungen sind im Suchtmittelgesetz (SMG) sowie in den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen geregelt.
Aktuelle Informationen über Sucht und Recht, verbotene Handlungen, Grundsatz "Therapie statt Strafe", gesundheitsbezogene Maßnahmen etc.
Ausführliche Informationen zu den Bestimmungen zu Rauchen und Alkohol für Jugendliche in den einzelnen Bundesländern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion