Namensänderung: Fischereikarte
Eine Namensänderung wird auf der amtlichen Fischereikarte eingetragen. Deshalb ist es notwendig, sich persönlich an die zuständige Stelle zu wenden.
Zuständige Stelle ist:
Vergessen Sie nicht, Ihre amtliche Fischereikarte und eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils mitzubringen.
Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
oesterreich.gv.at-Redaktion