Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)
Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:
Eintragung in die Genehmigungsdatenbank
Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Nähere Informationen finden sich auf der Seite "Fahrzeugtypisierung (Österreich)" auf oesterreich.gv.at.
Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt
Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.
Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Kfz-Zulassung finden sich auf oesterreich.gv.at.
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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Finanzen